Die Betreibung ist das offizielle Verfahren zur Eintreibung von Schulden in der Schweiz, geführt vom Betreibungsamt. Sie ist keine Busse und kein Strafverfahren — aber ein Eintrag in diesem System kann deinen Alltag ernsthaft beeinträchtigen.
Jeder Gläubiger — ein Geschäft, der Telefonanbieter, die Krankenkasse, der Vermieter — kann beim Betreibungsamt deiner Wohngemeinde ein Betreibungsbegehren stellen, wenn du eine offene Rechnung nicht bezahlt hast.
Ein vorheriges Gerichtsverfahren ist nicht nötig: Das Verfahren beginnt direkt mit einem per Post zugestellten Zahlungsbefehl.
Die Frist für den Rechtsvorschlag beträgt nur 10 Tage ab Erhalt des Zahlungsbefehls. Danach ist ein Rechtsvorschlag deutlich schwieriger — handle sofort, wenn du die Schuld nicht anerkennst.
Jede Person oder Institution kann gegen Gebühr deinen Betreibungsregisterauszug beim Betreibungsamt anfordern. In der Praxis verlangen ihn fast alle Vermieter vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags, ebenso manche Arbeitgeber oder Finanzdienstleister.
Ein Verfahren bleibt im Auszug 5 Jahre nach Abschluss sichtbar, selbst wenn die Schuld inzwischen vollständig bezahlt wurde. Ein Auszug mit registrierten Verfahren kann den Unterschied ausmachen, ob du eine Wohnung bekommst oder nicht.
Hinweis: Die administrativen Details des Betreibungsverfahrens variieren leicht zwischen den Kantonen. Bei einer konkreten Situation, insbesondere wenn du bereits einen Zahlungsbefehl erhalten hast, empfehlen wir die rasche Beratung durch einen Rechtsberater oder Treuhänder.
Hast du einen Zahlungsbefehl erhalten und weisst nicht, wie du reagieren sollst?
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