Das Schweizer Steuersystem hat den Ruf, kompliziert zu sein — Steuern werden auf drei Ebenen erhoben (Bund, Kanton, Gemeinde), und die Regeln unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton. Hier die Grundmechanik, einfach erklärt.
Es gibt zwei Hauptmechanismen, und welcher für dich gilt, hängt vor allem von deiner Aufenthaltsbewilligung ab.
Gilt in der Regel für Angestellte mit Bewilligung B oder L, ohne Niederlassungsbewilligung C. Der Arbeitgeber zieht die Steuer automatisch vom Monatslohn ab, gemäss einem vom Kanton festgelegten Tarif, abhängig von Einkommen, Zivilstand und Kinderzahl.
Übersteigt dein Einkommen eine bestimmte Grenze (je nach Kanton unterschiedlich, oft rund CHF 120’000/Jahr) oder hast du zusätzliche Einkünfte, kann eine ergänzende ordentliche Veranlagung erforderlich sein.
Gilt für Personen mit Niederlassungsbewilligung C, Schweizer Staatsangehörige sowie Personen mit zusätzlichem Einkommen oder Vermögen. Du reichst jährlich eine Steuererklärung ein, in der du alle Einkünfte, Vermögenswerte und abzugsfähigen Ausgaben aufführst.
Zwei Personen mit demselben Einkommen, aber in unterschiedlichen Kantonen, können also deutlich unterschiedliche Steuerbeträge zahlen.
Bei ordentlicher Veranlagung kannst du unter anderem Folgendes abziehen:
Bist du selbständig oder freiberuflich tätig? Der Abzugsplafond für die Säule 3a ist für dich deutlich höher als für Angestellte — Details dazu im Leitfaden für Selbständige (auf Rumänisch).
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Steuererklärungen sind in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen, aber fast alle Kantone gewähren auf Antrag eine Fristverlängerung (manchmal bis zum 30. September oder später).
Hinweis: Die Steuerregeln unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton und können sich jährlich ändern. Für deine konkrete Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Treuhänder oder Steuerberater.
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