Bist du in die Schweiz gezogen und hast einen rumänischen Führerausweis? Hier erfährst du alles über Gültigkeit und Umtausch, damit du nicht ohne gültigen Ausweis dastehst.
Als neuer Einwohner der Schweiz darfst du mit deinem rumänischen Führerausweis 12 Monate ab dem Datum der Wohnsitznahme fahren.
Nach diesen 12 Monaten ist der rumänische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr gültig. Ohne Umtausch musst du eine vollständige Schweizer Prüfung (Theorie und Praxis) für einen neuen Ausweis ablegen.
Rumänien steht auf der Liste der Länder, deren Führerausweise ohne zusätzliche Prüfung umgetauscht werden können (manchmal mit Ausnahme eines Sehtests). Die grundlegenden Schritte:
Nach dem Umtausch kannst du den rumänischen Führerausweis nicht mehr als separates gültiges Dokument verwenden — weder in der Schweiz noch in der EU.
In der Regel werden die entsprechenden Kategorien direkt umgetauscht (B für Personenwagen, A für Motorrad usw.). Für berufliche Kategorien (C, D, Güter-/Personentransport) können zusätzliche Anforderungen gelten, einschliesslich einer eingehenderen ärztlichen Untersuchung.
Hast du den Ausweis nicht innerhalb dieser Frist umgetauscht, musst du einen Schweizer Führerausweis von Grund auf neu erwerben: Theorieprüfung, Fahrstunden (teils obligatorisch) und praktische Prüfung.
Erledige den Umtausch möglichst bald nach deiner Niederlassung — der Neuerwerb von Grund auf ist deutlich langwieriger und teurer als der einfache Umtausch.
Hinweis: Genaues Verfahren, Gebühren und geforderte Dokumente unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Erkundige dich vor deiner Terminvereinbarung direkt beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons.
Hast du weitere Formalitäten als Neuankömmling in der Schweiz zu erledigen?
Vollständigen Leitfaden für Neuankömmlinge ansehen (Rumänisch)