
Die Transkription der Geburt Schritt für Schritt: bei der Botschaft in Bern über eConsulat, direkt beim Standesamt in Rumänien oder per Vollmacht an jemanden im Land. Nötige Dokumente, Fristen und Fehler, die ihr vermeiden solltet.
Ein Kind mit mindestens einem rumänischen Elternteil ist rumänischer Staatsbürger, auch wenn es in der Schweiz geboren wurde. Damit der rumänische Staat es anerkennt, muss die Schweizer Urkunde in die rumänischen Personenstandsregister transkribiert werden. Erst danach erhält das Kind eine rumänische Geburtsurkunde und eine persönliche Identifikationsnummer (CNP).
Der Antrag auf Transkription ist innerhalb von 6 Monaten nach der Eintragung der Geburt bei den Schweizer Behörden zu stellen, beim Konsulat oder beim zuständigen Standesamt in Rumänien.
Ohne Transkription hat das Kind keine CNP und kann weder einen rumänischen Pass noch eine Identitätskarte erhalten.
Die Transkription wird nur einmal beantragt: entweder in Bern oder in Rumänien. Stellt den Antrag nicht an beiden Orten.
Verlangt beim Zivilstandsamt den internationalen (mehrsprachigen) CIEC-Auszug des Geburtsregisters: Auszug aus dem Geburtsregister – CIEC (in der Romandie Extrait d’acte de naissance – CIEC, im Tessin Estratto dell’atto di nascita – CIEC).
Der Auszug nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Wien, 1976) ist von der Apostille und der beglaubigten Übersetzung ins Rumänische befreit.
Die Botschaft in Bern verlangt, dass der Schweizer Auszug nicht älter als 6 Monate ist. Bestellt ihn kurz vor der Einreichung.
Diakritische Zeichen, Reihenfolge der Vornamen und Namen der Eltern müssen mit den rumänischen Dokumenten übereinstimmen. Fehler werden zuerst bei der Schweizer Behörde berichtigt.
| Variante | Wo | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| A. Botschaft Bern | Konsularabteilung, Termin über econsulat.ro | Ihr müsst nicht nach Rumänien reisen | Lange Wartezeiten auf Termin und Ausstellung (oft mehrere Monate) |
| B. Standesamt in Rumänien | Gemeinde des Wohnsitzes / letzten Wohnsitzes oder Sektor 1 Bukarest | In der Regel schneller (durchschnittlich 30 Tage) | Ihr müsst vor Ort in Rumänien sein |
| C. Per Vollmacht | Eine Vertrauensperson reicht in eurem Namen in Rumänien ein | Schnell, ohne Reise nach Rumänien | Die Vollmacht muss beglaubigt sein (idealerweise in Bern) |
In der Schweiz werden Personenstandsdokumente nur bei der Konsularabteilung in Bern ausgestellt, Brunnadernstrasse 20, 3006 Bern (Tram 7 oder 8, Haltestelle Brunnadernstrasse). Die Honorarkonsulate in Genf und Lugano machen keine Transkriptionen.
Telefonisch werden keine Termine vergeben. Alle konsularischen Dienste laufen nur mit Termin über eConsulat.
Auch wenn die Eltern unterschiedliche Wohnsitze haben, reicht die Anwesenheit eines Elternteils bei der Einreichung. Das Kind muss nicht mitkommen.
Nur der rumänische Elternteil kann die Transkription beantragen. Die Urkunde wird nur ihm oder einer Person mit beglaubigter Vollmacht ausgehändigt.
Die Urkunde wird nicht sofort ausgestellt: Das Dossier geht zur Zuteilung der CNP nach Rumänien. Die Fristen bei den Konsulaten variieren und können mehrere Monate betragen.
Situation im Herbst 2026: Die Konsularabteilung Bern war vom 13. Juli bis 10. August 2026 geschlossen. Nach der Wiedereröffnung teilte die Botschaft mit, dass sie wegen Personalmangels zunächst mit nur einem Schalter arbeitet und die Öffnungszeiten ab 18. August ausgeweitet wurden. Schaut häufig auf eConsulat nach, um frei gewordene Termine zu erwischen.
Meist die schnellste Variante. Die offizielle Frist des rumänischen Innenministeriums (MAI): durchschnittlich 30 Kalendertage, höchstens 90 Tage.
Ihr reicht bei der Gemeinde / dem SPCLEP am Wohnsitz eines Elternteils laut Identitätskarte ein.
Ihr reicht bei der Gemeinde des letzten Wohnsitzes ein, den die Eltern (oder einer von ihnen) in Rumänien hatten.
Zuständig ist die Direktion für Personenregister und Zivilstand des Sektors 1 Bukarest.
Das Dossier ist praktisch dasselbe wie in Bern. Die Gemeinden verlangen meist das Original und eine Kopie jedes Dokuments. Viele vergeben Termine nur online, auf der eigenen Website oder über hub.mai.gov.ro. Die Gebühren legt der Gemeinderat fest, sie unterscheiden sich also von Ort zu Ort.
Verwandte oder Freunde im Land können das Dossier auf Grundlage einer Spezialvollmacht in eurem Namen einreichen und die Urkunde abholen.
Unterschiedliche Wohnsitze? Haben die Eltern unterschiedliche Wohnsitze und wird das Dossier über eine bevollmächtigte Person eingereicht, muss die Erklärung zum Wohnsitz des Kindes in beglaubigter Form vorliegen. Ihr könnt sie in Bern im selben Termin wie die Vollmacht beglaubigen lassen.
Die Ehe muss in Rumänien vor oder zusammen mit der Geburt des Kindes transkribiert werden. Ohne sie bleibt das Dossier des Kindes blockiert.
Bringt die Geburtsurkunden beider Eltern mit. Das Kindesverhältnis muss im Schweizer Auszug stehen, die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt also zuerst in der Schweiz.
Nur der rumänische Elternteil stellt den Antrag. Der ausländische Elternteil legt seinen gültigen Ausweis vor.
Die Transkription ist auch später möglich, das Gesetz sieht aber eine Busse für die Nichteinhaltung der Frist vor.
Mit der rumänischen Urkunde und der CNP könnt ihr für das Kind einen rumänischen Pass beantragen, ebenfalls über eConsulat in Bern.
Ihr müsst dringend nach Rumänien? Die Konsularabteilung Bern kann auf Antrag der Eltern einen Reiseausweis (titlu de călătorie) für das Kind ausstellen. In Rumänien könnt ihr dann die Transkription beim Standesamt und den Pass für die Rückreise erledigen.
Nein. Honorarkonsulate stellen keine Personenstandsdokumente aus. Für alle Verwaltungsdokumente müsst ihr zur Konsularabteilung der Botschaft in Bern.
Nein, wenn es der mehrsprachige CIEC-Auszug ist. Nur eine „gewöhnliche“ Schweizer Geburtsurkunde bräuchte Apostille und beglaubigte Übersetzung.
Nein. Die Anwesenheit des Kindes ist weder bei der Einreichung noch bei der Abholung der Urkunde nötig.
Wenn ihr gerade erst umgezogen seid, lest auch unseren Ratgeber zu den notwendigen Dokumenten in der Schweiz.
Stand der Informationen: 26. September 2026. Verfahren, verlangte Dokumente und Öffnungszeiten des Konsulats können sich ändern. Prüft vor der Einreichung immer econsulat.ro und die Website der Rumänischen Botschaft in Bern.