Rumänische Geburtsurkunde für ein in der Schweiz geborenes Kind: Ratgeber 2026

Ratgeber Portal Elvetia

Rumänische Geburtsurkunde für ein in der Schweiz geborenes Kind

Die Transkription der Geburt Schritt für Schritt: bei der Botschaft in Bern über eConsulat, direkt beim Standesamt in Rumänien oder per Vollmacht an jemanden im Land. Nötige Dokumente, Fristen und Fehler, die ihr vermeiden solltet.

AUSZUG CIEC CNP
Kurz erklärt

Warum die Geburt in Rumänien transkribiert werden muss

Ein Kind mit mindestens einem rumänischen Elternteil ist rumänischer Staatsbürger, auch wenn es in der Schweiz geboren wurde. Damit der rumänische Staat es anerkennt, muss die Schweizer Urkunde in die rumänischen Personenstandsregister transkribiert werden. Erst danach erhält das Kind eine rumänische Geburtsurkunde und eine persönliche Identifikationsnummer (CNP).

Gesetzliche Pflicht

Der Antrag auf Transkription ist innerhalb von 6 Monaten nach der Eintragung der Geburt bei den Schweizer Behörden zu stellen, beim Konsulat oder beim zuständigen Standesamt in Rumänien.

CNP und Ausweise

Ohne Transkription hat das Kind keine CNP und kann weder einen rumänischen Pass noch eine Identitätskarte erhalten.

Nur ein Antrag

Die Transkription wird nur einmal beantragt: entweder in Bern oder in Rumänien. Stellt den Antrag nicht an beiden Orten.

Schritt 0

Das richtige Schweizer Dokument: der mehrsprachige CIEC-Auszug

Verlangt beim Zivilstandsamt den internationalen (mehrsprachigen) CIEC-Auszug des Geburtsregisters: Auszug aus dem Geburtsregister – CIEC (in der Romandie Extrait d’acte de naissance – CIEC, im Tessin Estratto dell’atto di nascita – CIEC).

Ohne Apostille, ohne Übersetzung

Der Auszug nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Wien, 1976) ist von der Apostille und der beglaubigten Übersetzung ins Rumänische befreit.

Höchstens 6 Monate alt

Die Botschaft in Bern verlangt, dass der Schweizer Auszug nicht älter als 6 Monate ist. Bestellt ihn kurz vor der Einreichung.

Daten prüfen

Diakritische Zeichen, Reihenfolge der Vornamen und Namen der Eltern müssen mit den rumänischen Dokumenten übereinstimmen. Fehler werden zuerst bei der Schweizer Behörde berichtigt.

Vergleich

Die drei Varianten im Überblick

VarianteWoVorteilNachteil
A. Botschaft BernKonsularabteilung, Termin über econsulat.roIhr müsst nicht nach Rumänien reisenLange Wartezeiten auf Termin und Ausstellung (oft mehrere Monate)
B. Standesamt in RumänienGemeinde des Wohnsitzes / letzten Wohnsitzes oder Sektor 1 BukarestIn der Regel schneller (durchschnittlich 30 Tage)Ihr müsst vor Ort in Rumänien sein
C. Per VollmachtEine Vertrauensperson reicht in eurem Namen in Rumänien einSchnell, ohne Reise nach RumänienDie Vollmacht muss beglaubigt sein (idealerweise in Bern)
Variante A

Transkription bei der Rumänischen Botschaft in Bern

In der Schweiz werden Personenstandsdokumente nur bei der Konsularabteilung in Bern ausgestellt, Brunnadernstrasse 20, 3006 Bern (Tram 7 oder 8, Haltestelle Brunnadernstrasse). Die Honorarkonsulate in Genf und Lugano machen keine Transkriptionen.

Termin über eConsulat, Schritt für Schritt

  • Erstellt ein Konto auf econsulat.ro.
  • Wählt die Vertretung Bern und den Dienst „Transcriere certificat de naștere străin în registrele de stare civilă române“ (Transkription einer ausländischen Geburtsurkunde).
  • Füllt den Antrag aus und ladet die Scans der Dokumente zur Vorprüfung hoch.
  • Nach der Vorprüfung wählt ihr ein freies Datum für den Termin.
  • Ihr erscheint mit den Originalen am Schalter und unterschreibt Antrag und Erklärungen.

Telefonisch werden keine Termine vergeben. Alle konsularischen Dienste laufen nur mit Termin über eConsulat.

Nötige Dokumente (im Original)

  • CIEC-Auszug des Kindes, ausgestellt in den letzten 6 Monaten.
  • Gültige Ausweise der Eltern (rumänische Identitätskarte oder rumänischer Pass; beim ausländischen Elternteil dessen Ausweis).
  • Rumänische Geburtsurkunden der Eltern.
  • Rumänische Heiratsurkunde der Eltern, falls sie verheiratet sind.
  • Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz: Aufenthaltsbewilligung, Schweizer Pass oder Identitätskarte.
  • Bescheinigung über den Erwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft, falls zutreffend.
  • Erklärung zum Wohnsitz des Kindes, wenn die Eltern unterschiedliche Wohnsitze haben.

Ein Elternteil genügt

Auch wenn die Eltern unterschiedliche Wohnsitze haben, reicht die Anwesenheit eines Elternteils bei der Einreichung. Das Kind muss nicht mitkommen.

Nur ein rumänischer Elternteil

Nur der rumänische Elternteil kann die Transkription beantragen. Die Urkunde wird nur ihm oder einer Person mit beglaubigter Vollmacht ausgehändigt.

Wie lange es dauert

Die Urkunde wird nicht sofort ausgestellt: Das Dossier geht zur Zuteilung der CNP nach Rumänien. Die Fristen bei den Konsulaten variieren und können mehrere Monate betragen.

Situation im Herbst 2026: Die Konsularabteilung Bern war vom 13. Juli bis 10. August 2026 geschlossen. Nach der Wiedereröffnung teilte die Botschaft mit, dass sie wegen Personalmangels zunächst mit nur einem Schalter arbeitet und die Öffnungszeiten ab 18. August ausgeweitet wurden. Schaut häufig auf eConsulat nach, um frei gewordene Termine zu erwischen.

Variante B

Transkription direkt beim Standesamt in Rumänien

Meist die schnellste Variante. Die offizielle Frist des rumänischen Innenministeriums (MAI): durchschnittlich 30 Kalendertage, höchstens 90 Tage.

Wohnsitz in Rumänien

Ihr reicht bei der Gemeinde / dem SPCLEP am Wohnsitz eines Elternteils laut Identitätskarte ein.

Wohnsitz im Ausland

Ihr reicht bei der Gemeinde des letzten Wohnsitzes ein, den die Eltern (oder einer von ihnen) in Rumänien hatten.

Nie Wohnsitz in Rumänien

Zuständig ist die Direktion für Personenregister und Zivilstand des Sektors 1 Bukarest.

Das Dossier ist praktisch dasselbe wie in Bern. Die Gemeinden verlangen meist das Original und eine Kopie jedes Dokuments. Viele vergeben Termine nur online, auf der eigenen Website oder über hub.mai.gov.ro. Die Gebühren legt der Gemeinderat fest, sie unterscheiden sich also von Ort zu Ort.

Variante C

Ihr könnt nicht nach Rumänien? Transkription per Vollmacht

Verwandte oder Freunde im Land können das Dossier auf Grundlage einer Spezialvollmacht in eurem Namen einreichen und die Urkunde abholen.

Option 1: Vollmacht in Bern (empfohlen)

  • Ihr beantragt sie ebenfalls über eConsulat, beim Dienst für notarielle Akte (Beglaubigung einer Vollmacht).
  • Ihr geht persönlich zur Konsularabteilung, mit gültigem rumänischem Ausweis.
  • Die Vollmacht wird auf Rumänisch verfasst und vor dem Konsul unterschrieben.
  • Sie gilt in Rumänien direkt, ohne Apostille und ohne Übersetzung.

Option 2: Vollmacht bei einem Schweizer Notar

  • Der Schweizer Notar beglaubigt die Vollmacht.
  • Die Apostille wird bei der Staatskanzlei des Kantons angebracht.
  • Danach folgt die beglaubigte Übersetzung ins Rumänische.
  • Teurer und langsamer: nur nutzen, wenn ihr in Bern keinen Termin bekommt.

Was in der Vollmacht stehen muss

  • Vollständige Angaben zum Elternteil (Vollmachtgeber) und zur bevollmächtigten Person.
  • Angaben zum Kind: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort.
  • Ausdrücklicher Auftrag „für die Transkription der Geburtsurkunde bzw. des Auszugs und die Ausstellung der rumänischen Urkunde“.
  • Das Recht, den Antrag zu unterschreiben, die nötigen Erklärungen abzugeben und die Urkunde abzuholen.

Was die bevollmächtigte Person zum Standesamt bringt

  • Die Vollmacht im Original.
  • Ihren eigenen Ausweis, Original und Kopie.
  • Den originalen CIEC-Auszug des Kindes, aus der Schweiz per Post oder Kurier mit Sendungsverfolgung geschickt.
  • Die Dokumente der Eltern, im Original oder als Kopie, je nach Vorgabe der Gemeinde (vorher anrufen).

Unterschiedliche Wohnsitze? Haben die Eltern unterschiedliche Wohnsitze und wird das Dossier über eine bevollmächtigte Person eingereicht, muss die Erklärung zum Wohnsitz des Kindes in beglaubigter Form vorliegen. Ihr könnt sie in Bern im selben Termin wie die Vollmacht beglaubigen lassen.

Achtung

Sonderfälle

Eltern in der Schweiz verheiratet

Die Ehe muss in Rumänien vor oder zusammen mit der Geburt des Kindes transkribiert werden. Ohne sie bleibt das Dossier des Kindes blockiert.

Unverheiratete Eltern

Bringt die Geburtsurkunden beider Eltern mit. Das Kindesverhältnis muss im Schweizer Auszug stehen, die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt also zuerst in der Schweiz.

Ein ausländischer Elternteil

Nur der rumänische Elternteil stellt den Antrag. Der ausländische Elternteil legt seinen gültigen Ausweis vor.

Frist von 6 Monaten verpasst

Die Transkription ist auch später möglich, das Gesetz sieht aber eine Busse für die Nichteinhaltung der Frist vor.

Nächster Schritt

Nach der Transkription: der Pass des Kindes

Mit der rumänischen Urkunde und der CNP könnt ihr für das Kind einen rumänischen Pass beantragen, ebenfalls über eConsulat in Bern.

Ihr müsst dringend nach Rumänien? Die Konsularabteilung Bern kann auf Antrag der Eltern einen Reiseausweis (titlu de călătorie) für das Kind ausstellen. In Rumänien könnt ihr dann die Transkription beim Standesamt und den Pass für die Rückreise erledigen.

Checkliste

Kurze Liste vor der Einreichung

  • ☐ CIEC-Auszug des Kindes, ausgestellt in den letzten 6 Monaten
  • ☐ Angaben im Auszug geprüft (Diakritika, Vornamen)
  • ☐ Ehe der Eltern in Rumänien transkribiert, falls zutreffend
  • ☐ Gültige Identitätskarten oder Pässe der Eltern
  • ☐ Rumänische Geburtsurkunden der Eltern
  • ☐ Schweizer Aufenthaltsbewilligung (für Bern)
  • ☐ Variante gewählt: Bern, Standesamt in Rumänien oder Vollmacht
  • ☐ Bei Vollmacht: klarer Text, inklusive Recht zur Abholung der Urkunde
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur rumänischen Geburtsurkunde

Kann ich die Transkription beim Honorarkonsulat in Genf oder Lugano machen?

Nein. Honorarkonsulate stellen keine Personenstandsdokumente aus. Für alle Verwaltungsdokumente müsst ihr zur Konsularabteilung der Botschaft in Bern.

Muss der Schweizer Auszug übersetzt oder apostilliert werden?

Nein, wenn es der mehrsprachige CIEC-Auszug ist. Nur eine „gewöhnliche“ Schweizer Geburtsurkunde bräuchte Apostille und beglaubigte Übersetzung.

Muss das Kind mit zum Schalter?

Nein. Die Anwesenheit des Kindes ist weder bei der Einreichung noch bei der Abholung der Urkunde nötig.

Welche Dokumente brauche ich sonst noch in der Schweiz?

Wenn ihr gerade erst umgezogen seid, lest auch unseren Ratgeber zu den notwendigen Dokumenten in der Schweiz.

Stand der Informationen: 26. September 2026. Verfahren, verlangte Dokumente und Öffnungszeiten des Konsulats können sich ändern. Prüft vor der Einreichung immer econsulat.ro und die Website der Rumänischen Botschaft in Bern.