
Du kannst die Krankenkasse einmal im Jahr wechseln, die Frist ist der 30. November. Wir erklären dir, was du gewinnst, was du mit einer Zusatzversicherung riskierst, wie du Prämienverbilligung erhältst und welche Schritte dich nie ohne Versicherung dastehen lassen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 29. September 2026 die Prämien für das kommende Jahr bekanntgegeben. Die mittlere Monatsprämie steigt um 5,0 % auf 412 CHF. Auch dieses Jahr lohnt sich ein Vergleich vor dem 30. November.
+22.80 CHF gegenüber 2026 (+4,9 %).
+15.40 CHF gegenüber 2026 (+4,8 %).
+5.70 CHF gegenüber 2026 (+4,6 %).
Was du jetzt tun solltest: Deine Krankenkasse muss dir die neue Prämie bis Ende Oktober mitteilen. Sobald der Brief da ist, vergleiche die Angebote auf priminfo.admin.ch. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag: Bis dahin muss die Kündigung bei der alten Kasse eintreffen. Schick sie spätestens am 20. November eingeschrieben ab, damit du Reserve hast.
Quelle: Medienmitteilung des BAG vom 29.09.2026. Es handelt sich um schweizweite Durchschnittswerte; deine Prämie hängt von Kanton, Alter, Franchise, Modell und Krankenkasse ab.
Wenn du die Krankenkasse in der Schweiz wechseln willst, zählt das Datum, an dem die Kündigung bei der alten Kasse ankommt, nicht das Datum, an dem du sie abschickst.
| Situation | Kündigungsfrist | Gültig ab |
|---|---|---|
| Standardmodell (freie Arztwahl) | 30. November | 1. Januar |
| Standardmodell + ordentliche Franchise (300 CHF) | 31. März | 1. Juli |
| Alternatives Modell (Telmed, HMO, Hausarzt) oder Franchise über 300 CHF | 30. November | 1. Januar |
| Franchise oder Modell bei derselben Kasse ändern | 30. November | 1. Januar |
| Sonderrecht bei Prämienerhöhung | 30. November (nach Mitteilung der neuen Prämie, auch mit höherer Franchise oder alternativem Modell) | 1. Januar |
Der Wechsel auf den 1. Juli ist die Ausnahme: Er gilt nur, wenn du gleichzeitig im Standardmodell bist UND die ordentliche Franchise von 300 CHF hast. Mit einem alternativen Modell (Telmed, HMO, Hausarzt) oder einer höheren Franchise (500 bis 2500 CHF) bleibt dir nur der 30. November für einen Wechsel auf den 1. Januar.
Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der alten Kasse eintreffen, oder am letzten Arbeitstag im November, wenn der 30. auf ein Wochenende fällt. Das Versanddatum spielt keine Rolle.
Die Grundversicherung bietet bei allen Krankenkassen in der Schweiz dieselben Leistungen. Der echte Unterschied liegt bei Prämie, Modell und Franchise.
Die Grundversicherung (KVG) ist gesetzlich bei allen Kassen identisch, nur Prämie und Service unterscheiden sich. Allein durch Vergleichen kannst du jährlich Hunderte Franken sparen.
Telmed, HMO oder Hausarztmodell kosten 15 bis 25 % weniger als das Standardmodell. Dafür gibt es einen zusätzlichen Schritt, bevor du zum Spezialisten gehst.
Wenn du selten zum Arzt gehst, senkt eine höhere Franchise (bis 2500 CHF) die monatliche Prämie deutlich.
Die Risiken sind beim obligatorischen und beim freiwilligen Teil der Krankenversicherung in der Schweiz sehr unterschiedlich.
Keine Kasse darf dich in der Grundversicherung ablehnen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand: Das ist eine gesetzliche Pflicht. Du kannst unter Einhaltung der Fristen jederzeit wechseln, ohne Gesundheitsfragebogen.
Zahn, Spital privat/halbprivat, Alternativmedizin: Hier kann die neue Kasse einen Gesundheitsfragebogen verlangen und dich ablehnen, Vorbehalte anbringen oder einen Prämienzuschlag verlangen. Deshalb behalten viele die Zusatzversicherung bei der alten Kasse und wechseln nur die Grundversicherung.
Du kannst die Grundversicherung bei einer Kasse und die Zusatzversicherung bei einer anderen haben. Du musst sie nicht zusammen führen, auch wenn manche Kassen einen Rabatt für die Kombination geben.
Mit kleinem oder mittlerem Einkommen hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Verbilligung deiner Prämie, die der Kanton teilweise direkt an deine Krankenkasse zahlt. Die Verbilligung gilt unabhängig davon, welche Kasse du wählst.
Der Kanton übernimmt einen Teil der Monatsprämie (individuelle Prämienverbilligung, IPV), berechnet nach Einkommen und regionaler Durchschnittsprämie. Du bezahlst nur noch die Differenz.
Das hängt vom Kanton ab: Manche gewähren sie automatisch auf Basis der Steuererklärung, andere verlangen einen schriftlichen oder Online-Antrag auf Prämienverbilligung bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) oder der Gemeinde.
Jeder Kanton legt seine eigene Eingabefrist fest (manche zum Beispiel bis im April). Prüfe die genaue Frist bei der SVA deines Wohnkantons.
Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erhalten bundesrechtlich garantierte Mindestverbilligungen, die höher sind als bei Erwachsenen. Bist du unsicher, ob du Anspruch hast, lohnt sich der Antrag trotzdem: Es ist ein Recht nach Bundesgesetz (KVG, Art. 65), keine an Bedingungen geknüpfte Sozialhilfe.
Auf comparis.ch oder priminfo.ch (dem offiziellen Portal des Bundes), am besten bis Mitte November, damit du genug Reserve hast.
In der Grundversicherung muss dich die neue Kasse aufnehmen. Warte trotzdem auf die schriftliche Bestätigung, bevor du die alte Versicherung kündigst, damit du nie ohne Deckung bist.
Per Einschreiben oder A-Post Plus, sodass die Kündigung bis am 30. November ankommt. Entscheidend ist das Eingangsdatum, nicht das Versanddatum: Schicke sie zur Sicherheit bis Mitte Monat ab.
Von beiden Kassen: die Kündigungsbestätigung der alten und die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse.
Die meisten Probleme entstehen aus Eile oder einer fehlenden schriftlichen Bestätigung, nicht aus den Regeln der Krankenversicherung selbst.
Es zählt, wann der Brief bei der alten Kasse ankommt, nicht der Poststempel. Ein Brief, der am 29. November verschickt wird, kann zu spät eintreffen.
Verzögert sich die neue Kasse oder lehnt sie den Antrag ab, kannst du eine Zeit lang ohne aktive Grundversicherung dastehen.
Eine höhere Franchise lohnt sich nur, wenn du sicher selten zum Arzt gehst. Sonst zahlst du beim ersten Arztbesuch mehr aus eigener Tasche.
Kündigst du das ganze Paket bei einer Kasse, um zu einer anderen zu wechseln, prüfe, ob du die Zusatzversicherung mitnehmen oder separat bei der alten Kasse behalten willst.
Ja, in der Grundversicherung (KVG). Jede Krankenkasse muss dich aufnehmen, ohne Gesundheitsfragebogen und ohne Vorbehalt, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Bei den Zusatzversicherungen (VVG) ist es anders: Dort dürfen die Kassen Gesundheitsfragen stellen und den Antrag ablehnen.
Das Bundesamt für Gesundheit stellt den kostenlosen Vergleichsrechner Priminfo zur Verfügung, mit den genehmigten Prämien aller Kassen nach Kanton, Franchise und Modell. Das ist der neutralste Ausgangspunkt, bevor du Offerten einholst.
Hast du unbezahlte Prämien oder Kostenbeteiligungen, für die bereits eine Betreibung läuft, kannst du die Grundversicherung erst wechseln, wenn die Ausstände vollständig bezahlt sind. Mehr zum Verfahren findest du in unserem Ratgeber zur Betreibung in der Schweiz.
Nein. Du kannst nur die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen bei der alten Kasse behalten, die eigene vertragliche Kündigungsfristen haben. Einen Überblick gibt unser Ratgeber zur obligatorischen Krankenversicherung. Rumänischsprachige Berater findest du im Bereich Versicherungen in der Schweiz (Seite auf Rumänisch).