Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz: der komplette Ratgeber

Wer in der Schweiz wohnt, muss krankenversichert sein – das gilt für Schweizerinnen und Schweizer genauso wie für Rumänen, Portugiesen oder Deutsche, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsbewilligung. Die obligatorische Krankenversicherung, auch Grundversicherung oder KVG genannt (nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung), ist die einzige Versicherung, die für jede Person im Land gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Ratgeber erfährst du, bis wann du dich anmelden musst, wie Franchise und Selbstbehalt funktionieren, welches Versicherungsmodell zu dir passt und wie du jedes Jahr Prämien sparst.

Was ist die obligatorische Krankenversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten bei Krankheit, Mutterschaft und – falls du nicht über einen Arbeitgeber versichert bist – auch bei Unfall. Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen identisch: Arztbesuche, ärztlich verordnete Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Laboranalysen, Physiotherapie auf Verordnung und viele Vorsorgeuntersuchungen.

Das Wichtigste für dich: Jede Krankenkasse muss dich in der Grundversicherung aufnehmen – ohne Gesundheitsfragen, ohne Vorbehalte und unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Weil die Leistungen überall gleich sind, unterscheiden sich die Kassen fast nur beim Preis und beim Service. Nicht gedeckt sind unter anderem normale Zahnbehandlungen, Brillen für Erwachsene sowie die halbprivate oder private Spitalabteilung – dafür gibt es Zusatzversicherungen.

Anmeldefrist: innert 3 Monaten nach Ankunft

Du musst dich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz bei einer Krankenkasse deiner Wahl versichern. Dieselbe Frist gilt für Neugeborene ab der Geburt. Hältst du die Frist ein, gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag deines Zuzugs: Du bezahlst die Prämien ab diesem Datum, bist dafür aber auch lückenlos gedeckt. Die Krankenkasse wird übrigens nicht vom Arbeitgeber organisiert – du schliesst sie selbst ab.

Meldest du dich zu spät an, hat das Folgen:

  • Keine Rückwirkung: Die Deckung beginnt erst mit dem Beitritt. Arzt- oder Spitalkosten aus der Zwischenzeit zahlst du selbst.
  • Prämienzuschlag: Die Kasse kann einen Zuschlag von 30 bis 50 % der Prämie verlangen, und zwar für die doppelte Dauer der Verspätung.
  • Zuweisung: Wer sich gar nicht versichert, wird vom Kanton einer Krankenkasse zugewiesen – dann ohne freie Wahl von Kasse und Modell.
Achtung

Warte nicht bis zum letzten Tag der 3-Monats-Frist. Die Aufnahme dauert einige Tage, und ohne Versicherungsbestätigung kann es auch bei der Gemeinde oder beim Arbeitgeber Nachfragen geben.

Für einige Gruppen gibt es Ausnahmen, etwa für Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmende mit ausländischer Versicherung (Formular A1) oder bestimmte Studierende. Eine Befreiung musst du aber beim Kanton beantragen – solange kein Entscheid vorliegt, gilt die Versicherungspflicht. Welche Unterlagen du in den ersten Wochen sonst noch brauchst, findest du in unserem Artikel über notwendige Dokumente als Neuankömmling.

Wie viel kostet die Grundversicherung?

Anders als in Rumänien wird die Krankenversicherung in der Schweiz nicht vom Lohn abgezogen. Du bezahlst jeden Monat eine Prämie direkt an die Krankenkasse – und zwar pro Person. Eine Familienversicherung gibt es nicht: Jedes Familienmitglied, auch jedes Kind, hat eine eigene Police. Die Höhe der Prämie hängt ab von:

  • Wohnkanton und Prämienregion: In Städten ist die Prämie meist höher als auf dem Land.
  • Altersgruppe: Kinder (bis 18), junge Erwachsene (19–25) und Erwachsene ab 26 zahlen unterschiedliche Tarife.
  • Krankenkasse: Für identische Leistungen verlangen die Kassen teils sehr unterschiedliche Preise.
  • Franchise und Versicherungsmodell: Beides kannst du selbst wählen – mehr dazu unten.
  • Unfalldeckung: Ist sie ausgeschlossen, sinkt die Prämie.

Die Differenz zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse beträgt bei gleicher Deckung oft mehrere hundert Franken pro Jahr. Jeweils Ende September veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das Folgejahr. Den offiziellen, werbefreien Vergleich findest du auf priminfo.admin.ch.

Franchise und Selbstbehalt: Was du selbst bezahlst

Neben der monatlichen Prämie trägst du einen Teil der Behandlungskosten selbst. Dieser Kostenanteil besteht aus drei Elementen:

  • Franchise: Der Betrag pro Kalenderjahr, den du vollständig selbst zahlst, bevor die Kasse Leistungen übernimmt. Erwachsene wählen zwischen CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500. Für Kinder reicht die Franchise von CHF 0 bis 600.
  • Selbstbehalt: Sobald die Franchise aufgebraucht ist, zahlst du noch 10 % der weiteren Kosten, höchstens aber CHF 700 pro Jahr (Kinder: CHF 350).
  • Spitalbeitrag: Bei einem stationären Spitalaufenthalt zahlen Erwachsene zusätzlich CHF 15 pro Tag. Ausgenommen sind unter anderem Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Leistungen bei Mutterschaft.

Rechenbeispiel: Du hast eine Franchise von CHF 1500 und im Jahr Arztkosten von CHF 3000. Du bezahlst zuerst die CHF 1500 Franchise, danach 10 % der restlichen CHF 1500, also CHF 150. Insgesamt trägst du CHF 1650, die Krankenkasse CHF 1350.

Welche Franchise lohnt sich? Als Faustregel gilt: Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, fährt mit der höchsten Franchise von CHF 2500 am günstigsten – vorausgesetzt, du legst die gesparte Prämie als Reserve zur Seite. Wer regelmässig in Behandlung ist, Medikamente braucht oder eine Operation plant, wählt besser CHF 300. Die mittleren Stufen lohnen sich rechnerisch nur selten. Eine höhere Franchise kannst du jeweils bis 31. Dezember für das nächste Jahr wählen, eine tiefere nur mit Mitteilung bis 30. November.

Die vier Versicherungsmodelle im Vergleich

Die Leistungen sind in allen Modellen gleich – der Unterschied liegt darin, wen du im Krankheitsfall zuerst kontaktierst. Je mehr du dich an einen festen Ablauf bindest, desto tiefer ist die Prämie.

  • Standardmodell: Freie Arztwahl, du kannst direkt jeden Arzt oder Facharzt aufsuchen. Das teuerste Modell.
  • Hausarztmodell: Du gehst immer zuerst zu deinem gewählten Hausarzt, der dich bei Bedarf an Spezialisten überweist.
  • HMO-Modell: Erste Anlaufstelle ist ein HMO-Gesundheitszentrum, in dem mehrere Ärzte zusammenarbeiten. Meist das günstigste Modell, aber nur, wenn es in deiner Nähe ein solches Zentrum gibt.
  • Telmed-Modell: Vor jedem Arztbesuch rufst du eine medizinische Beratungshotline an, die dich berät oder weiterleitet.

Notfälle sowie meist auch gynäkologische Vorsorge und Augenarzt-Kontrollen sind von der Pflicht zur Erstkonsultation ausgenommen. Die genauen Regeln stehen in den Versicherungsbedingungen deiner Kasse. Hältst du dich nicht daran, kann die Krankenkasse Leistungen kürzen oder dich ins teurere Standardmodell zurückstufen.

Unfalldeckung: Brauchst du sie?

Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, bist du über ihn nach UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall kannst du die Unfalldeckung in der Krankenkasse ausschliessen und so die Prämie senken. Verlierst du die Stelle oder reduzierst du dein Pensum unter 8 Stunden, musst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse wieder einschliessen – der Schutz über den Arbeitgeber endet 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag.

Prämienverbilligung: Unterstützung vom Kanton

Personen und Familien mit bescheidenem oder mittlerem Einkommen haben Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung. Zuständig ist der Wohnkanton, und die Regeln unterscheiden sich stark: In manchen Kantonen wird die Verbilligung automatisch anhand der Steuererklärung berechnet, in anderen musst du einen Antrag stellen – oft mit Frist. Die Prämienverbilligung ist ein gesetzlicher Anspruch und keine Sozialhilfe. Wie die Steuererklärung in der Schweiz funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag über das Schweizer Steuersystem.

Krankenkasse wechseln: Fristen und Tipps

Da alle Kassen dieselben Leistungen bieten, ist ein Wechsel in der Grundversicherung unkompliziert und risikolos. Beachte diese Regeln:

  • Wechsel auf Ende Jahr: Nach der Mitteilung der neuen Prämie kannst du auf den 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei deiner bisherigen Kasse eintreffen – schicke sie am besten eingeschrieben.
  • Wechsel Mitte Jahr: Nur möglich, wenn du im Standardmodell mit Franchise CHF 300 versichert bist. Dann kündigst du bis 31. März auf den 30. Juni.
  • Keine Versicherungslücke: Deine bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse bestätigt hat, dass sie dich aufnimmt. Melde dich deshalb frühzeitig bei der neuen Kasse an.
  • Offene Rechnungen: Hast du ausstehende Prämien oder Kostenbeteiligungen, kannst du erst wechseln, wenn alles bezahlt ist.
Kurztipp

Jetzt im Herbst ist der beste Moment zum Vergleichen: Die neuen Prämien sind veröffentlicht, und du hast bis 30. November Zeit. Prüfe dabei nicht nur die Kasse, sondern auch Franchise und Modell – oft liegt dort das grössere Sparpotenzial.

Zusatzversicherungen: freiwillig, aber oft sinnvoll

Alles, was über die Grundversicherung hinausgeht, deckst du mit Zusatzversicherungen ab: Zahnbehandlungen, halbprivate oder private Spitalabteilung, Alternativmedizin, Brillen und Kontaktlinsen oder Behandlungen im Ausland. Anders als in der Grundversicherung darf die Kasse hier Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht bei derselben Kasse sein.

Wichtig beim Wechsel: Kündige eine Zusatzversicherung erst, wenn dich die neue Kasse schriftlich aufgenommen hat, und beachte die oft längeren Kündigungsfristen im Vertrag. Für Reisen und Aufenthalte ausserhalb der Schweiz lohnt sich ausserdem ein Blick auf unseren Ratgeber zur Reiseversicherung.

Was passiert, wenn du die Prämien nicht bezahlst?

Die Versicherungspflicht bleibt bestehen, auch wenn du nicht zahlst. Nach Mahnungen leitet die Krankenkasse eine Betreibung ein, die im Betreibungsregister erscheint und zum Beispiel bei der Wohnungssuche Probleme machen kann. In einigen Kantonen werden säumige Prämienzahler zudem auf eine Liste gesetzt und erhalten dann nur noch Notfallbehandlungen. Wird es finanziell eng, melde dich frühzeitig bei der Kasse und prüfe deinen Anspruch auf Prämienverbilligung.

Häufige Fragen zur obligatorischen Krankenversicherung

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ja. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach Ankunft oder Geburt in der Grundversicherung nach KVG versichern, unabhängig von der Nationalität.

Bezahlt der Arbeitgeber die Krankenkasse?

Nein. Die Prämie der Krankenkasse bezahlst du selbst, sie wird nicht vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber ist nur für die Unfallversicherung nach UVG zuständig.

Kann ich meine rumänische Krankenversicherung behalten?

In der Regel nicht. Sobald du in der Schweiz wohnst, bist du hier versicherungspflichtig. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur für vorübergehende Aufenthalte. Ausnahmen gibt es etwa für entsandte Arbeitnehmende – dafür braucht es einen Befreiungsentscheid des Kantons.

Wie viel kostet die Krankenversicherung pro Monat?

Das hängt von Kanton, Alter, Kasse, Franchise und Modell ab. Für Erwachsene liegt die Prämie meist bei mehreren hundert Franken pro Monat. Deine konkrete Prämie berechnest du am besten auf priminfo.admin.ch.

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss deine Kündigung bis spätestens 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein.

Kurz zusammengefasst
  • Grundversicherung obligatorisch für alle, Anmeldung innert 3 Monaten nach Ankunft
  • Prämie pro Person, direkt an die Kasse – kein Lohnabzug
  • Franchise CHF 300–2500 plus 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700/Jahr)
  • Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell = tiefere Prämie bei gleichen Leistungen
  • Kassenwechsel jedes Jahr möglich, Kündigung bis 30. November
  • Bei tiefem Einkommen: Prämienverbilligung beim Kanton prüfen

Noch mehr Details – etwa zu Tiers garant und Tiers payant oder zu rumänischsprachigen Versicherungsberatern – findest du in unserem vollständigen Versicherungsleitfaden (auf Rumänisch).

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