
Seit 2025 liegt die Wertfreigrenze für die Mehrwertsteuer nur noch bei 150 CHF. Wir erklären dir, welche Mengen an Lebensmitteln, Alkohol und Zigaretten zollfrei sind, wie viel Bargeld du dabeihaben darfst und was streng verboten ist.
Die wichtigste Änderung der letzten Jahre: Waren für den privaten Gebrauch oder als Geschenk sind nur noch bis zu diesem Wert von der Mehrwertsteuer befreit.
Bis zum 31. Dezember 2024 durftest du Waren im Wert von bis zu 300 CHF mehrwertsteuerfrei einführen. Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Grenze auf 150 CHF pro Person und Tag halbiert.
Liegt der Gesamtwert deiner Waren über 150 CHF, wird die Mehrwertsteuer auf den gesamten Wert berechnet, nicht nur auf den Betrag über der Grenze. Beispiel: Du kaufst für 400 CHF ein → MWST fällt auf die vollen 400 CHF an.
Die Grenze gilt pro Person und pro Tag. Ein einzelner Gegenstand, der allein mehr als 150 CHF kostet, ist immer mehrwertsteuerpflichtig und kann nicht auf mehrere Familienmitglieder „aufgeteilt“ werden.
Bei einigen „sensiblen“ Produkten zählt die Menge, nicht nur der Wert. Auch wenn du unter 150 CHF bleibst, verlangt der Zoll in der Schweiz auf jede zusätzliche Menge Zollabgaben.
| Produkt | Zollfreie Menge | Hinweise |
|---|---|---|
| Fleisch und Fleischzubereitungen | 1 kg / Person / Tag | Ohne Wild, Fisch, Krebs- und Weichtiere |
| Butter und Rahm | 1 kg (bzw. 1 Liter) | — |
| Öle, Fette, Margarine | 5 kg (bzw. 5 Liter) | — |
| Alkohol bis 18 % vol. | 5 Liter | Mindestalter 17 Jahre |
| Alkohol über 18 % vol. | 1 Liter | Mindestalter 17 Jahre |
| Zigaretten / Zigarren | 250 Stück | Alternativ: 250 g anderer Tabak oder 250 ml Nikotinflüssigkeit; Mindestalter 17 Jahre |
Konkretes Beispiel: Du willst 3 kg Fleisch mitbringen. Das erste Kilogramm ist zollfrei, für die 2 kg darüber bezahlst du Zoll auf die Mehrmenge.
Das Mindestalter von 17 Jahren gilt nur für Alkohol und Tabak, nicht für Fleisch, Butter oder Öle.
Die Zollansätze können sich ändern. Prüfe die aktuellen Werte vor dem Grenzübertritt in der App QuickZoll, denn der Zoll in der Schweiz berechnet die Abgabe auf jedes zusätzliche Kilogramm oder jeden zusätzlichen Liter.
~17 CHF / kg über der Freimenge von 1 kg
~2 CHF / Liter über der Freimenge von 5 Litern
~15 CHF / Liter über der Freimenge von 1 Liter
~0,25 CHF / Stück über der Freimenge von 250
Liegt der Gesamtwert deines Gepäcks zusätzlich über 150 CHF, kommt zum Zoll auf die Mehrmenge noch die Mehrwertsteuer auf den gesamten Warenwert hinzu.
Anders als in der EU gibt es in der Schweiz keine allgemeine Anmeldepflicht für Bargeld, wohl aber eine Auskunftspflicht.
Du darfst mit beliebig viel Geld in die Schweiz ein- oder ausreisen (Bargeld, Fremdwährungen, Wertpapiere wie Aktien, Obligationen, Checks), ohne es vorher anzumelden.
Wirst du vom Zoll gefragt, musst du korrekte Angaben zu deiner Person, zur Herkunft und Verwendung des Geldes sowie zur wirtschaftlich berechtigten Person machen.
Wer die Auskunft verweigert oder falsche Angaben macht, wird gebüsst. Bei Verdacht auf Geldwäscherei kann das Geld vorläufig sichergestellt werden.
Manche Waren dürfen gar nicht eingeführt werden, andere nur mit einer Bewilligung, und der Zoll in der Schweiz kann sie direkt beschlagnahmen.
Vollständig verboten, unabhängig von der Menge. Ein Fund am Zoll wird an die Kantonspolizei gemeldet.
Müssen am Zoll zwingend angemeldet werden. Bestimmte Kategorien sind verboten oder brauchen eine spezielle Bewilligung.
Waren mit gefälschten Marken können beschlagnahmt werden, auch wenn sie für den privaten Gebrauch gekauft wurden.
Nur in vernünftigen Mengen für den Eigengebrauch. Dopingmittel sind verboten.
Eingeschränkt: Bestimmte Kategorien brauchen eine Bewilligung für den privaten oder gewerblichen Gebrauch.
Souvenirs aus Elfenbein, Korallen, bestimmten Pelzen oder Häuten sind verboten oder brauchen ein CITES-Zertifikat.
Wenn Verwandte oder Freunde aus Rumänien in der Schweiz einkaufen und die Ware ausführen, können sie sich die bezahlte Schweizer Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen.
300 CHF (inkl. MWST) pro Geschäft, auf derselben Quittung.
Wird an der Kasse zusammen mit der Quittung verlangt. Die Ware muss originalverpackt und unbenutzt innerhalb von höchstens 3 Monaten aus der Schweiz ausgeführt werden.
Das Formular wird beim Ausreisezoll abgestempelt. Danach wird die MWST über Anbieter wie Global Blue oder Planet Payment zurückerstattet.
Bleibt der Gesamtwert deiner Waren unter 150 CHF pro Person und überschreitest du keine Freimenge, kannst du ohne Anmeldung durch den Zoll in der Schweiz. Überschreitest du die Wertgrenze oder eine Menge, musst du die Waren vor dem Grenzübertritt anmelden.
Am einfachsten mit der App QuickZoll des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit. Die offiziellen Regeln und aktuellen Ansätze findest du auf der Website des BAZG.
Die Grenze gilt pro Person, aber ein einzelner Gegenstand kann nicht auf mehrere Personen „aufgeteilt“ werden. Kostet ein Produkt über 150 CHF, ist die MWST auf den ganzen Wert geschuldet, auch wenn ihr zu mehreren reist.
Ein gültiger Ausweis ist bei jeder Kontrolle Pflicht. Wenn du gerade erst umziehst, findest du die vollständige Liste in unserem Ratgeber zu den notwendigen Dokumenten in der Schweiz. Für kurze Besuche lies auch unseren Beitrag zur Reiseversicherung für die Schweiz.
Mit der offiziellen App des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) meldest du deine Waren selbst an und bezahlst die Abgaben direkt auf dem Handy, bevor du an der Grenze ankommst. Das lohnt sich vor allem, wenn du schon vorher weisst, dass du die 150-CHF-Grenze oder eine Freimenge überschreitest.